Du hast Interesse am sportlichen Umgang mit Waffen und Bögen?
Dann solltest Du uns zu den Trainingszeiten besuchen. Hier kannst Du einen kleinen Einblick in unser Vereinsleben und den Umgang mit Waffen und Bögen bekommen. Auf Wunsch können gerne moderne Vereinswaffen zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Altersgrenzen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner. Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden. - ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung
Die Beitrittserklärung zum herunterladen findest Du unter Links und Downloads.